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beton
11
2001
Bauberatung Zement / Bundesverband der Deutschen Zementindustrie
Dieses grundlegende, den neuen Normen angepasste Merkblatt aus der Reihe der Zementmerkblätter der Bauberatung Zement fasst wichtige Aussagen zu dem anorganischen Bindemittel für Mörtel und Beton zusammen. So werden Haupt- und Nebenbestandteile aufgeführt, die Zemente mit besonderen Eigenschaften und für besondere Anwendungen beschrieben. Darüber hinaus wird noch der Herstellungs- und Versan...
beton
4
2000
Bauberatung Zement / Bundesverband der Deutschen Zementindustrie
Die Ansichtsfläche des Betons ist das Spiegelbild der verwendeten Schalung. Sie lässt Merkmale der Gestaltung und Herstellung erkennen. Eine Ansichtsfläche gilt als gestaltet, wenn sie im Voraus vereinbarte Forderungen an ihre Beschaffenheit erfüllt und die gewünschte optische Wirkung erreicht werden. Die Ansichtsfläche ist für die architektonische Wirkung der Bauwerke und der Bauteile best...
beton
9
2000
Bauberatung Zement / Bundesverband der Deutschen Zementindustrie
Betonsorten / Bestellung / Lieferung und Abnahme / Güteüberwachung...
beton
10
2000
Bauberatung Zement / Bundesverband der Deutschen Zementindustrie
Betone, die bestimmten Beanspruchungen ausgesetzt sind, müssen gegen diese Einflüsse widerstandsfähig sein. Entscheidend ist dabei die Dichtigkeit des Betons, besonders im Oberflächenbereich. DIN 1045 fordert hierfür Betone mit besonderen Eigenschaften....
beton
11
2000
Bauberatung Zement / Bundesverband der Deutschen Zementindustrie
Die Entwicklung der Brandschäden in Deutschland zeigt eine stetig steigende Tendenz. Der inzwischen auf über 5 Mrd. DM pro Jahr zu beziffernde Brandschadensumfang macht deutlich, dass im Interesse der allgemeinen Sicherheit und aus volkswirtschaftlicher Vernunft dem vorbeugenden Brandschutz große Bedeutung beizumessen ist. Durch Brände entstehen zunehmend Umweitbeeinträchtigungen, weil Rauch ...
beton
5+6
1955
Schneider, Dr.
Im Auftrage des Bundesverbandes der Deutschen Industrie hat Professor Dr. Hans Peter von der Universität Tübingen ein Gutachten zum kommenden Kartellgesetz erstattet. Dieses Gutachten ist höchst bemerkenswert, weil es das Verbotsprinzip, nach dem alle Kartelle grundsätzlich verboten sind, ganz entschieden ablehnt. Nur die Ausschaltung des Missbrauches — bei grundsätzlicher Zulässigkeit kar...