beton
10
1997
Bilo, Franz-Josef
Bereits 1992 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 12.03.1992 (NJW 1992, 1754) entschieden, daß ein Werkunternehmer alle organisatorischen Voraussetzungen schaffen muß, um sachgerecht beurteilen zu können, ob ein Bauwerk bei Abnahme und Ablieferung mängelfrei sein wird. Unterläßt er dies, so verjähren die Gewährleistungsansprüche nicht nach fünf Jahren (BGB-Frist) oder zwei...
http://fwbau.verlagbt2.de.w014576d.kasserver.com/eintrag/2-10-1997-604.html