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Grenzüberschreitende Betonnorm EN 206 aus Sicht des Transportbetonherstellers
Nationale Anwendungsregeln
Ney, Mike
Betonherstellung im Großherzogtum Luxemburg bedeutet immer auch, über die Grenzen zu blicken – und zu liefern. Angesichts der bereits seit langer Zeit existierenden europäischen Betonnormen sollte man meinen, dass ein Betonhersteller dabei in allen Ländern der EU auf die gleichen Anforderungen trifft. Dass dem nicht so ist, liegt nicht zuletzt an den zahlreichen Öffnungsklauseln in den europäischen Normen, die es den Mitgliedsstaaten gestatten, über Nationale Anwendungsdokumente eigene Anforderungen zu formulieren. Dadurch soll es möglich werden, die jeweiligen Erfahrungen und besonderen Randbedingungen im jeweiligen Mitgliedsstaat zu berücksichtigen. Doch solche nationale gesetzliche Bestimmungen behindern auch den freien Warenverkehr. Der Beitrag schildert dies aus der Sicht eines Betonherstellers in Luxemburg, der auch nach Belgien, Deutschland und Frankreich liefert.
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beton 3/2022 ab Seite 54
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