Vorläufiges Merkblatt "Bautechnischer Luftschutz"
Erste Fassung Mai 1952
Bundesminister für Wohnungsbau im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern
Bautechnische Maßnahmen bieten — auch im Hinblick auf etwaige atomare Gefahren — einen wirksamen Schutz. Wenn auch volltreffersichere Luftschutzräume im Wohnungsbau kaum erstellt werden können, so bieten doch auch nahtreffersichere Luftschutzräume nach wie vor eine hohe Sicherheit, wenn sie rasch aufgesucht und im Notfall durch innere oder äußere Rettungswege rechtzeitig wieder verlassen werden können. Bei der besonderen Bedeutung des Luftschutzes für jeden einzelnen und mit Rücksichtnahme auf die verhältnismäßig geringen Kosten, die ein Einbau von Luftschutzräumen bei Neuerrichtung von Gebäuden erfordert, sollte in Zukunft kein Neubau ohne Luftschutzraum geplant und errichtet werden, zumal solche Anlagen einen höheren Schutz gewähren als nachträglich eingebaute. Das vorliegende Merkblatt wurde im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern vom Bundesminister für Wohnungsbau in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss „Bautechnischer Luftschutz" aufgestellt. Dabei wurden die deutschen Erfahrungen des zweiten Weltkrieges und die des Auslandes weitgehend berücksichtigt. Eine nähere Erläuterung zu dem vorläufigen Merkblatt „Bautechnischer Luftschutz" wird in Kürze bekanntgegeben werden.
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beton 15+16/1952 ab Seite 181
Herausgeber des Artikels:
beton
bis beton 4/2022: Verlag Bau+Technik GmbH
ab beton 5/2022: Concrete Content UG
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