Kennzeichnungspflicht für zementäre Baustoffe
Politischer Zeitgeist trifft Baubranche
NN (Kurzbericht / -beitrag)
Vor gut einem Jahr hat der Gesetzgeber das Chemikaliengesetz novelliert und damit vor allem die Vorschriften zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe neu geregelt. Änderungen gab es auch bei der Chemikalienverbotsverordnung und der Gefahrstoffverordnung. Danach unterliegen jetzt u.a. auch zementäre Baustoffe und deren Zubereitung einer Kennzeichnungspflicht nach der Gefahrstoffverordnung. Die Bedeutung der Novellierung für die Baustoffhersteller, den Baustoffhandel und den Verarbeiter auf der Baustelle diskutierten Experten bei Ceresit Bautechnik in Düsseldorf.
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beton 3/1996 ab Seite 170
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