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CE-Kennzeichnung für Stahlfasern verbindlich
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Vitt, Gerhard
Seit dem 1. Juni 2008 müssen in Deutschland Stahlfasern zur Verwendung in Beton mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden. Die bis dato bestehenden allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen und auch das bekannte Ü-Zeichen werden dadurch entweder ergänzt oder sogar vollständig ersetzt. Das ist eine wesentliche Änderung der bisherigen Situation. Aus diesem Grund hat der Verband deutscher Stahlfaserhersteller e.V. (www.vdsev.de) die wesentlichen Informationen und Zusammenhänge in komprimierter Form zusammengestellt. Dem Verwender von Stahlfasern oder Stahlfaserbeton sollen dadurch das sichere Navigieren im Regelwerk und insbesondere die korrekte Anwendung erleichtert werden.
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beton 12/2008 ab Seite 558
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