Innovation und Baurecht - unlösbarer Widerspruch?
_
Bossenmayer, Horst J.
In letzter Zeit wird der Ruf nach "Ausdünnung der Normenlandschaft" immer lauter. Zum einen wird dies begründet mit den zunehmenden Kosten, die die Berücksichtigung und Einhaltung einer zunehmenden Zahl an technischen Regelwerken von der Planung bis zur Fertigstellung eines Bauwerks zur Folge hat, zum anderen wird außerdem ins Feld geführt, dass durch das vorhandene Regelwerk die Umsetzung neuer und innovativer Bauarten oder auch Bauprodukte übermäßig erschwert werde. Innovation und Baurecht stehen jedoch nicht in einem Widerspruch zueinander! Normen sollen Bewährtes regeln, d.h., sie können erst erstellt werden, wenn die technischen Regeln bzw. die technische Nutzbarkeit als allgemein anerkannt gelten, als theoretisch richtig erkannt sind und sich bewährt haben. Neue und innovative Lösungen können durchaus über baurechtliche Regelungen gefördert werden, weil sie die Möglichkeit eröffnen, die Ver- oder Anwendbarkeit durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder einer Zustimmung im Einzelfall nachzuweisen. Hierbei werden besondere Nachweise einer Herstellung und Verwendung vorangestellt und durch die laufende Überwachung die erforderlichen Erfahrungen gesammelt, die zur Optimierung der technischen Vorschriften notwendig sind. Zulassungen gehen mittelfristig in Normen über.
Beitrag herunterladen

Ein Login ist zur Zeit leider nicht möglich.

oder alternativ ohne Konto:

Beitrag kaufen (€20,-)
Beton‑Informationen 6/2002 ab Seite 83
Herausgeber des Artikels:
Beton‑Informationen
Verlag Bau+Technik GmbH
Eichenbrink 38
42289 Wuppertal
Tel: +49 (0) 2 02 7 69 92 69
Fax: +49 (0) 2 02 7 69 92 70